Befristete Arbeitsverträge? - Kennen wir nicht.
Wusstet ihr schon, dass es bei uns nur unbefristete Arbeitsverträge gibt? - Falls nicht, dann solltet ihr jetzt unbedingt weiterlesen…
Das Wort „UNBEFRISTET“ wird bei uns ganz groß geschrieben, denn wir wollen unseren Mitarbeitern Sicherheit gewährleisten und Vertrauen schenken. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag läuft im Gegensatz zu einem befristeten Vertrag nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum (Kalenderbefristung) oder mit Erreichen eines Ziels (Zweckbefristung) ab, sondern kann nur durch eine Kündigung aufgelöst werden. In bestimmten projektbezogenen Fällen arbeiten auch wir mit der Befristung. Dies wird aber im Vorfeld als Erstes besprochen. Ebenso befristen wir Arbeitsverträge, wenn es der Wunsch des Arbeitnehmers ist.
Was wir sonst noch so zu bieten haben:
Nach einer 6-monatigen Probezeit seid ihr fester Bestandteil unseres DPM-Teams. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ihr von einem unserer Kunden übernommen werdet.
Ein Beispiel:
Als Vollzeitbeschäftigter arbeitet ihr 35 Stunden in der Woche und erhaltet von uns nach der iGZ tariflich geregelte Entgelte. Darüber hinaus habt ihr die Chance auf übertarifliche Zahlungen, wenn ihr beispielsweise keine Ausbildung vorweisen könnt, dafür aber über Berufserfahrungen und/oder qualifiziertes Wissen verfügt. Eine Errechnung der jeweiligen übertariflichen Zahlungen erfolgt durch unser Team in der DPM-Verwaltung.
Equal Pay - weil wir keine Unterschiede machen:
Auch Equal Pay - „Gleiche Bezahlung“ - ist für uns von hoher Bedeutung. Unter diesem Begriff versteht man in der Arbeitnehmerüberlassung die Forderung, einem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an eine Leihfirma, ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe zu zahlen wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer der Leihfirma.
Das klingt für euch genauso so gut wie für uns? - Dann bewerbt euch doch noch heute bei einer unserer Niederlassungen und unterschreibt bei uns einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
