Subsidiär- oder Drittschuldnerhaftung - wir erklären Ihnen, was dahinter steckt!

 
Besonders in konjunkturell stark angespannten Zeiten – so wie aktuell – ist es für Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, wichtig, mit einem wirtschaftlich soliden und zuverlässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenzuarbeiten.
 
Zeitarbeitsunternehmen sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge für ihre Zeitarbeitnehmer [Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und die Lohnsteuer (§ 42 d Einkommenssteuergesetz)] zu entrichten. Erfolgt dies jedoch nicht ordnungsgemäß oder gar nicht z.B. aufgrund von Insolvenz, haftet das Kundenunternehmen für den kompletten Zeitraum der Überlassung der Zeitarbeitnehmer.
 
Und: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Die Insolvenz eines Personaldienstleisters kann also finanziell zu einem großen Risiko für Unternehmen werden, die Zeitarbeit einsetzen. Man nennt dies Subsidiär- oder Drittschuldnerhaftung.

Was genau versteht man unter Subsidiär- oder Drittschuldnerhaftung?

Die Subsidiärhaftung dient in erster Linie dem Schutz der Zeitarbeitnehmer. Das bedeutet, dass das Kundenunternehmen auch dann haften muss, wenn es kein Verschulden trifft, weshalb die Subsidiärhaftung auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. 

Es ist also unbedingt empfehlenswert, mit Zeitarbeitsunternehmen zusammenzuarbeiten, die lange am Markt sind, deren Zuverlässigkeit mindestens 3 Jahre geprüft wurde und die dadurch über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen. Ferner sollten Sie einem der großen Verbände (iGZ/BAP) angehören. 
 
Zur Absicherung sollten sich Unternehmen, die Zeitarbeitspersonal einsetzen, die sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes von dem Zeitarbeitsunternehmen vorlegen lassen. Diese Bescheinigungen sollten möglichst aktuell sein und bestätigen die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Die Bescheinigungen sind zwar kein Freibrief für einen Haftungsausschluss, die Seriosität des Zeitarbeitsunternehmens minimiert das Risiko jedoch enorm.

 

 

Was Sie über uns wissen sollten:

Die Dornseifer Personalmanagement GmbH wurde am 01.04.2010 als Familienunternehmen gegründet. Wir konnten uns in den vergangenen Jahren erfolgreich an sechs Standorten etablieren und viele hundert Mitarbeiter und Kunden kennen uns als fairen und zuverlässigen Partner. Wertschätzung im Umgang mit Menschen und eine hohe soziale Kompetenz zeichnen uns aus. Seit Beginn unserer Geschäftstätigkeit vor über 10 Jahren sind wir Mitglied im iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. - einem der beiden führenden Arbeitgeberverbände. Wir sind im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. 

Selbstverständlich legen wir Ihnen gerne alle notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor und bieten Ihnen die Sicherheit, die für eine nachhaltige Zusammenarbeit notwendig ist.

Bei Fragen zu dem Thema können Sie uns jederzeit anrufen!

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