
Die digitale Zukunft der Arbeitnehmerüberlassung:
Wegfall der Schriftformerfordernis
Der 1. Januar 2025 markiert einen Wendepunkt für die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung: Der Gesetzgeber hat die Schriftformerfordernis für Arbeitnehmerüberlassungsverträge abgeschafft. Statt händischer Unterschriften und Papierchaos können Verträge jetzt in Textform abgeschlossen werden – per E-Mail, digital und ohne Zeitverlust. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und digitale Prozesse zu fördern.
Für Unternehmen bedeutet das: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und ein deutliches Plus an Effizienz. Die Änderungen sollten Sie genau kennen – denn sie haben direkte Auswirkungen auf den Alltag in der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern.

Was genau hat sich geändert?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Bislang mussten Verträge zur Überlassung von Arbeitskräften in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Beide Parteien mussten das Dokument physisch unterzeichnen, was oft mit organisatorischem Aufwand verbunden war. Seit dem 1. Januar 2025 genügt für den rechtsgültigen Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags die Textform. Diese umfasst alle lesbaren, dauerhaften Kommunikationswege – z. B. per E-Mail, PDF, Fax oder andere digitale Kommunikationsmittel. - Nachweisgesetz
Das sogenannte Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, bestimmte zentrale Vertragsbedingungen – wie Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung oder Vergütung – schriftlich festzuhalten. Auch hier ist nun ein Fortschritt eingetreten: Künftig ist es zulässig, diese Nachweise in Textform zu erbringen. Wichtig: Arbeitnehmer haben weiterhin das Recht, die Vertragsbedingungen in Schriftform (also mit Unterschrift auf Papier) zu verlangen. Besteht ein Mitarbeiter ausdrücklich auf der klassischen Form, muss dieser Wunsch erfüllt werden. - Ausnahmen bei Befristungen
Eine wichtige Einschränkung bleibt bestehen: Wenn Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden sollen, ist die Schriftform nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag vor Arbeitsbeginn handschriftlich oder per qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnen müssen. Ausnahme: Bei sogenannten Altersbefristungen – etwa im Rahmen von Renteneintrittsregelungen – ist keine Schriftform erforderlich.
Und jetzt?
Diese Vorteile und Bedeutung hat die Regelung für Sie als Unternehmen
Die gesetzliche Neuregelung rund um die Textform in der Arbeitnehmerüberlassung ist mehr als nur eine formale Änderung – sie bietet Unternehmen konkrete, greifbare Vorteile im Alltag. Wer die neuen Möglichkeiten gezielt nutzt, kann nicht nur Prozesse verschlanken, sondern auch strukturelle Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern und internen Fachabteilungen erzielen. Hier sind die drei wichtigsten Vorteile für Sie:



Darauf sollten Sie achten:
- Bestehende Rahmenverträge prüfen: Falls Ihre Rahmenverträge vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, sollten Sie diese überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Nur so kann künftig auch für Einzelverträge die neue Textform genutzt werden.
- Digitale Prozesse etablieren: Gemeinsam mit Dornseifer können Sie eine klare digitale Struktur für Ihre Vertragsprozesse aufbauen – rechtssicher, nachvollziehbar und effizient.

Erste Erfahrungen mit der neuen Regelung
Ein halbes Jahr danach
Seit dem 1. Januar 2025 zeigt sich bereits ein deutlich spürbarer Wandel in der Praxis vieler Unternehmen: Zahlreiche Personalabteilungen haben ihre Prozesse angepasst und nutzen inzwischen standardmäßig digitale Vertragsabschlüsse. Der Aufwand für die Vertragsabwicklung konnte in vielen Fällen um mehrere Tage reduziert werden – gerade in zeitkritischen Einsatzsituationen ein echter Vorteil. Gleichzeitig hat sich die Zusammenarbeit zwischen Kunden und Dienstleistern geändert, da durch klar strukturierte digitale Prozesse weniger Rückfragen entstehen und die Dokumentation transparenter ist.
Unternehmen, die frühzeitig umgestellt haben, berichten von einer spürbaren Entlastung im Tagesgeschäft – und davon, dass Digitalisierung nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern konkrete Effizienzgewinne bringt.
Nutzen auch Sie die Gelegenheit, Ihre Personalprozesse zu modernisieren und die Vorteile der neuen Regelungen voll auszuschöpfen. Wir sind bereit!
Standorte in Deutschland
Gegründet
Mitarbeiter & Mitarbeiterinnen
Hier vor Ort
Attendorn, Siegen, Lüdenscheid, Olpe, Halle (Saale) und Leipzig. An unseren Standorten im Westen und Osten von Deutschland sind wir im klaren Vorteil: regional verbunden und bestens mit den ansässigen Unternehmen vernetzt.

Zusammenbringen, was zusammenpasst
Die passenden Mitarbeiter zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch jetzt können Sie aufatmen, denn Sie haben uns an Ihrer Seite! Wie auch immer Ihr Bedarf aussieht, ob Sie nur für einen kurzen Zeitraum oder langfristig Fachkräfte benötigen: Wir haben schnelle, wirtschaftliche und effektive Lösungen für Sie.

Was können wir für Sie tun?
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